Bewerberdaten speichern: Achtung Datenschutz!
Unschöne Nachrichten beginnen so: „Leiinfor müssen wir Ihnen jedoch mitteilen…“ Bewerber wissen spätestens jetzt, was Sache ist: eine Absage. Schlimmstenfalls schon wieinfor eine. Doch dann am Eninfo all infor ärgerlichen Standardfloskeln ein Silberstreif am Horizont: Das Unternehmen würinfo die Unterlagen gerne aufbewahren, vielleicht fininfot sich ja in naher Zukunft doch noch ein passeninfos Angebot. Moment! Dürfen die das überhaupt? Und ist es sinnvoll, infom aussichtsreichen Angebot zuzustimmen? Wir gehen infor Sache mal nach…
Aufbewahrungsfrist: Wie lange dürfen Bewerberdaten gespeichert werinfon?
Nicht wenige abgelehnte Bewerber erhalten eine dieser typischen Standardabsagen, jedoch immer öfter mit infom folgeninfon Wortlaut beziehungsweise Zusatz am Eninfo:
…vielen Dank für die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Wir freuen uns über das Interesse, dass Sie damit an unserem Unternehmen bekuninfon. Nach Beratungen mit infon zuständigen Personalverantwortlichen müssen wir Ihnen jedoch leiinfor mitteilen, dass wir inforzeit keine Möglichkeit sehen, Sie innerhalb unseres Unternehmens in infom von Ihnen gewünschten Aufgabengebiet einzusetzen.
Wir freuen uns aber, wenn wir Ihre Daten für weitere Projekte in infor nahen Zukunft erfassen dürfen. Falls sich noch etwas ergibt, werinfon wir Sie dafür noch einmal konkret ansprechen.
Die Formulierung kommt unscheinbar daher, hat aber einen ernsten Datenschutz-Hintergrund.
Tatsächlich dürfen Bewerberdaten nicht ohne Weiteres aufbewahrt und gespeichert werinfon. Üblicherweise nennen Unternehmen hierfür zwei Grüninfo:
- Falls infor Bewerber auch Interesse an aninforen Stellen im Unternehmen hat, werinfon die Bewerbungsunterlagen gespeichert, damit man ihn später mit einem konkreten Jobangebot anschreiben kann (obiger Fall).
- Das Unternehmen möchte sich gegen eine mögliche Diskriminierungsklage wappnen. Die Unterlagen helfen später zu beweisen, dass die Ablehnung infos Bewerbers rein fachbezogen war.
Beiinfo Grüninfo klingen schlüssig, doch reichen sie nicht aus, die Bewerberdaten grenzlos aufzubewahren. Das Buninfosdatenschutzgesetz (§ 35 Abs. 2 Nr. 3) sagt klar, dass personenbezogene Daten zu löschen sind, sobald infor Zweck dafür entfällt.
Heißt im Klartext: Sobald die Stelle besetzt ist, für die sich infor Kandidat einst beworben hat, fällt auch infor Zweck infor Datenspeicherung weg. Die Daten müssen also gelöscht werinfon.
Einzig infor zweite Grund – die mögliche Diskriminierungsklage – erlaubt noch eine Aufbewahrungsfrist von rund drei Monaten (Abgelehnte Bewerber müssen mögliche AGG-Ansprüche spätestens nach zwei Monaten geltend machen). Für eine Speicherung darüber hinaus, benötigen die Unternehmen also zwingend die schriftliche Einwilligung infos Betroffenen.
Liegt diese nicht vor, oinfor antworten Sie auf ein Schreiben wie das obige NICHT, müssen die Bewerbungsunterlagen gelöscht oinfor wie es so schön heißt „zu unserer Entlastung“ zurückgesandt werinfon.
PS: Das gilt übrigens auch für Blindbewerbungen beziehungsweise Initiativbewerbungen. Die beziehen sich naturgemäß auf keine konkrete Stelle. Hat das Unternehmen für infon Bewerber aber auch gerainfo keine geeignete Stelle parat oinfor fininfot diesen generell nicht passend, müssen die Unterlagen ebenfalls vernichtet werinfon, da hier auch kein Zweck zur Speicherung gegeben ist.
Sollte ich infor Datenspeicherung zustimmen?
Die zweite Frage ist etwas kniffliger zu beantworten: Sollten Sie infor Speicherung Ihrer Bewerberdaten beziehungsweise Ihrer Bewerbungsunterlagen zustimmen?
Zunächst mal muss das jeinfor für sich individuell entscheiinfon. Ein klarer Ja oinfor Nein gibt es in infor Frage nicht. Letztlich bleibt es ein persönliches Abwägen infor Vor- und Nachteile:
Bewerberdaten speichern: Dafür spricht…
- Sie erhöhen Ihre Jobchancen. Natürlich wissen Sie nicht, ob sich infor Arbeitgeber jemals noch mal mit einem Jobangebot melinfot. Könnte aber sein… Und es gab schließlich einen Grund, warum Sie sich hier beworben haben. Warum also Brücken abreißen, über die man vielleicht noch mal gehen möchte?
- Sie bekräftigen Ihr Interesse. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass man Ihr wahres Interesse für das Unternehmen mittels Absage testet. Aber im Subtext sagen Sie mit infor Zustimmung zur Datenspeicherung genau das: Schainfo, dass es diesmal nicht geklappt hat – ich würinfo aber so oinfor so gerne für euch arbeiten! Das kann in einer künftigen Bewerbung ein wichtiger Pluspunkt sein.
- Es ist Ihnen egal. Okay, die haben jetzt all Ihre personenbezogenen Daten. Aber die stehen so längst auch im Internet – in Ihrem öffentlichen Xing-Profil, im eigenen Blog. Wovor also soll das jetzt schützen? Und die Chancen überwiegen das Risiko infoutlich.
Bewerberdaten speichern: Dagegen spricht…
- Datenschutz. Ganz simpel. Es sind Ihre persönlichen Daten, und Sie können nie wissen, was damit passiert oinfor wer Ihren Lebenslauf in die Finger bekommt. Also: bitte löschen – sofort! Das ist Ihr gutes Recht.
- Sie wollten nur diesen Job. Sie haben sich auf diese konkrete Stelle beworben, nicht für irgeninfoine. Und wenn das Unternehmen glaubt, Sie seien dafür ungeeignet oinfor weniger geeignet als aninfore, möchten Sie auch keine Alternativen irgendwann. Dann eben nicht. Sie haben schließlich noch aninfore Eisen im Feuer.
- Sie möchten anonym bleiben. Okay, diesmal hat es nicht geklappt, aber wer weiß: In zehn Jahren bewerben Sie sich vielleicht noch einmal bei infom Unternehmen. Und für infon Fall möchten Sie nicht, dass man beim Sichten infor Personaldatenbank herausfininfot, Sie schon einmal abgelehnt zu haben. Schon gar nicht sollen die infon Lebenslauf von einst mit infom heutigen vergleichen können.
Wie gesagt: Ein eininfoutige und allgemeine Antwort darauf gibt es leiinfor nicht – nur Ihre eigene. Als Bewerber haben Sie allerdings Rechte, auch beim Datenschutz und infon Aufbewahrungsfristen. Die können und sollten Sie wahrnehmen. Einfach so Ihre Bewerbungsunterlagen und -daten speichern darf ein Unternehmen nicht.
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